Der Fährtenhund
Voraussetzung für diese Spezialdisziplin ist die bestandene Begleithund-Prüfung und die Veranlagung zur Spurensuche, die durch intensives Training gefördert und zu Höchstleistungen entwickelt werden kann. In der Fährtenhundprüfung (FH1 und FH2) muß der Hund seine Fährtensicherheit auf einer 1'000 bis 4'000 Schritt langen und mindestens drei Stunden alten Fremdfährte beweisen und hierbei noch vier Gebrauchsgegenstände aufspüren.
Eine Spezialausbildung, für die der Deutsche Schäferhund bestens geeignet ist. Sein Einsatz als Diensthund in der Drogenfahndung stellt sein außergewöhnliches Talent für diese schwierige Aufgabe täglich unter Beweis.
Die Schutzhundprüfung
Frühestens mit 18 Monaten kann man die Schutzhundprüfung 1 (SchH 1) ablegen. Sie bedarf aber einer intensiven Vorbereitung in den Sparten Fährtenarbeit , Unterordnung und Schutzdienst. In dieser Ausbildungsphase lernt man sehr schnell die Belastbarkeit seines Hundes kennen und seine Veranlagung für den Leistungssport.
Während Fährtenarbeit und Unterordnung ganz entscheidend vom Geschick des Ausbilders abhängen, ist man beim Schutzdienst auf ein vorhandenes Triebpotential (Beutetrieb, Wehrtrieb, Aggressionstrieb und Meideverhalten) angewiesen, das auch dem besten Ausbilder seine Grenzen setzt, wenn die entsprechenden Veranlagungen beim Schutzhund nicht ausgeprägt sind.
An sich hat die Schutzhundeprüfung eine doppelte Funktion. Zum einen ist sie eine Zuchtzulassungsprüfung und somit für jeden in der Schäferhundzucht verwendeten Deutschen Schäferhund obligatorisch. Zum anderen stellt sie für jeden ernsthaften Hundesportler ein erklärtes Ausbildungsziel dar, je nach Anforderung in den drei Schwierigkeitsstufen SchH 1 , SchH 2 und SchH 3.
Zur Ausbildung gehört als Einstieg die Leinenführigkeit. Der Leinenruck ersetzt die Strafhandlung, die im Hunderudel über das Schütteln am Nackenfell erfolgt. Nie darf die Leine ständig im Zug gehalten werden! Der Hund lernt dabei, an der lockeren, zugfreien Leine zu gehen.
Für alle Erziehungsmaßnahmen gilt der Grundsatz, daß der Hund lernen muß, sich ein- und unterzuordnen. Erwecken Sie bei ihm nie die Hoffnung, selbst Meuteführer zu werden. Neben den Hörzeichen werden zusätzlich eindeutige Sichtzeichen gegeben, die dem Hund begreiflich machen, was man von ihm will.
Bereits der Welpe wird durch Niederdrücken der Kruppe und durch gleichzeitiges Hochziehen am Halsband, verbunden mit dem Hörzeichen "Sitz" an das Hinsetzen gewöhnt. Streicheln über die Rückenpartie und loben "so ist's brav" unterstützen das richtigen Verhalten. Wenn der Hund die Grundstellung "Sitz" gut beherrscht, kann diese Übung auch aus der Bewegung heraus trainiert werden.
Kaum eine Übung hat für den praktischen Alltag einen höheren Stellenwert als die Platz-Übung, wenn man einmal von der Leinenführigkeit absieht. Bereits den Welpen kann man ganz nebenbei an das Hörzeichen "Platz" gewöhnen, indem man es immer dann anwendet, wenn er sich hinlegt. Später muß der Hund lernen, daß er sich auf das Hörzeichen "Platz" an der Stelle, wo er sich gerade befindet, hinlegt. Diese Übungen erfordern zunächst viel Geduld und Selbstbeherrschung, aber auch eine Portion Konsequenz und Durchsetzungsvermögen.
Viele Hundehalter mühen sich bei ihren Spaziergängen oft vergeblich, den einmal von der Leine befreiten Vierbeiner wieder unter Kontrolle zu bringen. Ist er endlich an der Leine, wird er für sein Fehlverhalten ausgeschimpft und dadurch ein Kardinalfehler der Hundeerziehung begangen! Ihr Hund wird die Strafe nämlich nicht auf sein Herumstreunen beziehen, sondern auf das unmittelbar vor der Strafe ausgeführte, und das war letztendlich doch das Zurückkommen. "Ablegen in Verbindung mit Herankommen" heißt dieser Übungsteil in den Prüfungsordnungen und er hat zentralen Stellenwert für die Erziehung und Ausbildung.
(by Verein für Deutsche Schäferhunde,www.schaeferhund.de)